Endabrechnung Langzeitkrank

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  • #16878

    -hallo !

    Ein Langzeitkranker beendet sein DV . Ende Entgeltfortzahlung ( also Krankenstandstage verbraucht) war schon im Vorjahr.
    Dieser Mitarbeiter hätte noch offene Stunden zur Auszahlung stehen.
    Natürlich auch aliquot UZ WR und UEL
    Kann ich die Stunden ohne Probleme im Austrittsmonat abrechnen, obwohl der DN eigentlich im Krankenstand ist und
    bei uns Ende Entgelt ist ?
    Ich kann die Stunden auch nicht in ein Vormonat rollen, weil die Entgeltfortzahlung schon im Vorjahr liegt.
    Kann das zu Problemen mit der GKK führen ?

    Besten Dank für Infos
    urs

    #25074
    ingridB
    Teilnehmer

    Ein interessanter Fall. Hatte ich so noch nicht.
    Eigentlich würde ich meinen, dass wirklich sv-mäßig im alten Jahr aufgerollt werden sollte (Lohnsteuer in 2016). Ähnlich wie bei einer Vergleichszahlung wäre das praktisch schon möglich und ist manchmal ja auch zwingend notwendig.

    Um in der Praxis eine Lösung zu finden, würde ich mit der GKK sprechen.

    Theoretisch würde dem DN vl kein Krankengeld der GKK zustehen, wenn er aktuell Bezüge erhält. Also es könnte schon problematisch werden.

    Oder gibt es dazu vl ohnehin schon eine Lösung?
    Das würde mich interessieren.

    LG
    Ingrid

    #25075

    habe mich dafür entschieden, die Stunden bei der Endabrechnung mit abzurechnen.
    lt. einem Artikel : “ Ansprüche welche dem DN in Zuge das Ausscheidens zustehen – also Austrittsbezüge können immer im Endabrechnungsmonat
    abgerechnet werden, ohne das diese gerollt werden müssen.“
    Wäre der DN nicht ausgeschieden, hätte er die Std wahrscheinlich abgebaut, somit entsteht der Bezug nur durch den Austritt —
    Bis jetzt gab es keinerlei Rückfragen von der GKK.
    mfG

    #25076
    ingridB
    Teilnehmer

    Danke für die Info.
    Liebe Grüße

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