Ein interessanter Fall. Hatte ich so noch nicht.
Eigentlich würde ich meinen, dass wirklich sv-mäßig im alten Jahr aufgerollt werden sollte (Lohnsteuer in 2016). Ähnlich wie bei einer Vergleichszahlung wäre das praktisch schon möglich und ist manchmal ja auch zwingend notwendig.
Um in der Praxis eine Lösung zu finden, würde ich mit der GKK sprechen.
Theoretisch würde dem DN vl kein Krankengeld der GKK zustehen, wenn er aktuell Bezüge erhält. Also es könnte schon problematisch werden.
Oder gibt es dazu vl ohnehin schon eine Lösung?
Das würde mich interessieren.
LG
Ingrid