Liebe Forummitglieder,
hab jetzt innerhalb kürzester Zeit zweimal den fall, dass Mitarbeiterinnen während der Karenz schwanger werden.
1.Fall:
Karenzurlaub 03.02.15-07.12.16
Kinderbetreuungsgeld: 03.02.15-07.06.17
vorauss. Gebutermin 2.Kind: 23.1.17
Mutterschutzbeginn vorauss.: 28.11.16
2. Fall:
Karenzurlaub 13.12.15-10.6.17
Kinderbetreuungsgeld: 13.12.15-09.06.17
voraussichtl. Gebutermin 2. Kind: 06.02.17
Mutterschutzbeginn voraus.: 19.12.16
soweit ich mir die Literatur dazu angesehen habe verstehe ich es so, d. ich für den Mutterschutz die Arbeitnehmerinnen für die Zahlung der BV anmelden muss. Ist das so richtig?
Muss ich auch eine A/E Bestätigung für den neuen Mutterschutz machen?
Ich glaube sonst muss ich auf keine Zahlungen aufpassen da ja beide Mütter noch Kinderbetreuungsgeld zu beginn des Mutterschutzes beziehen und noch länger Anspruch hätten.
Da dies meine ersten Fälle in solchen Konstellationen sind würd ich mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Danke
noch sonnige Herbsttage
lg
Dani