elternteilzeit-wie viele std. pro woche dürfen es max. sein?

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  • #14916
    eme

    hallo an alle,
    ich habe als vollzeitkraft gearbeitet (38,5 std.)und aufgrund eine leitende stelle wurde ich auf 44 std. aufgestockt, die mir auf fixe pauschalbasis als überstunden ausbezahlt wurden.
    meine frage ist, wie viele stunden bei ETZ darf ich maximal arbeiten und kann ich mir die arbeitszeit selbst aussuchen? da ich im verkauf gearbeitet habe waren meine arbeitszeiten früher zwischen 6h-20h und sasmstags bis 18.30h flexibel.nach dem karenzurlaub wären bei mir nur die arbeitszeiten zwischen 7.30h und 16.30 möglich. Lässt sich in züge eine ETZ auch was mit samstagsdienst fixieren?

    vielen dank im voraus!

    #20986

    Hallo eme!

    Bei der Elternteilzeit ist fast alles möglich.
    Es müssen nur entweder
    a) das Ausmaß der Arbeitszeit reduziert werden (also weniger als 38,5 Stunden, egal wieviele Stunden es letztendlich dann sind) oder
    b) die Lage der Arbeitszeit verändert werden (sogar dann handelt es sich um eine Form der Elternteilzeit)

    Natürlich ließe sich in der Teilzeit-Vereinbarung auch etwas über die Samstagsarbeit fixieren.

    LG

    #20987
    eme

    vielen dank roland,ich gehe davon aus dass ich meine 38,5 std. behalten kann.

    yuppiiiiiii!

    #20988

    Hallo,

    möchte auch mal eine Frage zu diesem Thema in diesem Forum stellen.

    Muss der DG eigentlich zu allem zustimmen?

    DG hat mehr als 20 AN, d. h. DN hat gesetzlichen Anspruch.

    DN will am Di. und Fr. von 8-15:30 arbeiten. Freitag ist in dieser Fa. eigentlich um diese Zeit nurmehr Journaldienst.

    Meine genaueren Fragen:
    a) bezüglich Zeit, wieviel Mitsprache hat der DG?
    b) bezüglich Tage? Darf sich diese die DNin aussuchen?
    c) Arbeitsplatz: muß nicht mehr der vor der Karenz sein, aber sicher noch immer Angestelltentätigkeiten, oder?
    d) 1x Wechsel, z. B. Erhöhung der Stunden ab Jänner 2015 um 4-6 Std. möglich… wie sieht es da mit Einspruch/Zustimmung des DG aus?

    VIELEN DANK für Eure Antworten,
    LG
    Robert

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