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- Dieses Thema hat 6 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre, 6 Monate von Caroline.
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11.1.2006 um 13:51 Uhr #13300
Nach der Karenz hat die Dienstnehmerin in Teilzeit weitergearbeitet.
Eine schriftliche Vereinbarung gibt es nur über die Anzahl der Stunden, Lage und Ausmaß. Nicht über die Dauer.
Fällt diese Dienstnehmerin nun unter den Kündigungsschutz der Elternteilzeit?Danke
Nathalia 8) ❓11.1.2006 um 18:40 Uhr #17320Hallo Nathalia!
Ich würde sagen: Ja – schlüssige Vereinbarung!
Liebe Grüße
15.5.2006 um 9:34 Uhr #17321Hallo,
diese Fachdiskussion zur „Elternteilzeit nach Karenz“ liegt zwar schon etwas länger zurück, ich habe sie aber gerade zufällig beim Schmökern im Forum entdeckt und schließe mich dem Statement von Roland an:
Wenn ein(e) Dienstnehmer(in) im Anschluss an die Elternkarenz in Teilzeit gehen möchte und der Dienstgeber dem Wunsch zustimmt, ist in der Regel von einer konkludenten Elternteilzeit auszugehen. Denn der Zweck der Teilzeit liegt erkennbar in der Kinderbetreuung.Laut Gesetz wird für die Geltendmachung der Elternteilzeit zwar Schriftlichkeit verlangt, dies wird aber – so die bisherigen Ansichten in der Literatur – bloß zwecks leichterer Beweisbarkeit angeordnet. Es ist somit kein Argument gegen Elternteilzeit, wenn die Teilzeit nicht ausdrücklich schriftlich als „Teilzeitbeschäftigung gemäß MSchG/VKG“ beantragt und vereinbart wurde.
Theoretisch wäre es denkbar, sich aus der Elternteilzeit herauszuretten, wenn man eindeutig nachweisen kann, dass nicht die Kinderbetreuung, sondern ein anderer Grund für die Teilzeit entscheidend war (zB Teilzeit aus betrieblichen Gründen auf Wunsch des Dienstgebers). Sowas nachzuweisen erfordert aber in der Regel eine klare schriftliche Vereinbarung.
Schönen sonnigen Tag noch wünscht
Lisa 😀23.5.2006 um 13:22 Uhr #17322Hallo Lisa,
das heißt dann aber deiner Meinung nach, dass immer dann, wenn jemand nach Elternkarenz in Teilzeit geht, im Zweifel Elternteilzeit vorliegt, auch wenn mit keinem Wort von Elternteilzeit die Rede ist/war, oder?
LG,
Caroline23.5.2006 um 13:32 Uhr #17323Hallo Caroline,
ich würde meinen, im Prinzip Ja!
Zwar ist nicht jede Teilzeit automatisch Elternteilzeit nur deshalb, weil man ein kleines Kind daheim hat. Schließlich kann die Teilzeit ja auch andere Gründe haben, wie zum Beispiel die Ermöglichung einer WEiterbildung (zB Fachhochschulstudium oä neben dem Job) oder Teilzeit aufgrund betrieblicher Gründe (Auftragsmangel etc).
In diesen Fällen ist es aber wohl wichtig, aus Arbeitgebersicht ausdrücklich die Motive der Teilzeit schriftlich festzuhalten, um nicht (nachträglich) in eine Elternteilzeit „reinzuschlittern“.
Wird somit nichts Gegenteiliges festgehalten, ist wohl eine Teilzeit, die im Anschluss an eine Elternteilzeit zustande kommt, als durch die Kinderbetreuung motiviert anzusehen, sodass wohl eine konkludente Elternteilzeit vorliegen wird.
Schöne Grüße,
Lisa23.5.2006 um 13:35 Uhr #17324Sorry, ich hab mich im letzten Satz unten verschrieben, ich meinte natürlich nicht Teilzeit im Anschluss an Elternteilzeit, sondern Teilzeit im Anschluss an Elternkarenz 😆 :
Wird somit nichts Gegenteiliges festgehalten, ist wohl eine Teilzeit, die im Anschluss an eine ELTERNKARENZ zustande kommt, als durch die Kinderbetreuung motiviert anzusehen, sodass wohl eine konkludente Elternteilzeit vorliegen wird.
Schöne Grüße,
Lisa24.5.2006 um 11:58 Uhr #17325Hallo Lisa,
danke für die Klarstellung.
Wünsche noch einen schönen, nicht zu arbeitsintensiven Mittwoch, und einen noch schöneren Feiertag… 😀
Herzliche Grüße,
Caroline -
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