Elternteilzeit – Ausmaß bzw Änderung

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  • #15670

    Liebes Forum,

    wir würden einer karenzierten Mitarbeiterin gerne anbieten, in Elternteilzeit 1o Stunden wöchentlich zu arbeiten (ihr Wunsch), allerdings nur, wenn das für die gesamte Behaltefrist (7. Geburtstag?) gilt.
    Alternativ dazu müssten wir uns trennen (mit ihrer Zustimmung).

    Hält eine Vereinbarung des AZ-Ausmaßes oder könnte sie später eine Aufstockung verlangen?

    Danke im Voraus für eine Antwort.

    Harry.

    #22732

    Hallo Harry,

    während der Elternteilzeit können sowohl die Mitarbeiterin als auch der Betrieb je einmal eine Änderung bzw. vorzeitige Beendigung der Elternteilzeit verlangen. Wenn darüber keine Einigung zwischen Mitarbeiterin und Betrieb zustandekommt, gibt es bei Elternteilzeit mit Rechtsanspruch das gesetzlich geregelte Einigungs- und Durchsetzungsverfahren und bei Elternteilzeit ohne Rechtsanspruch das Durchsetzungsverfahren. Das ist so ausdrücklich im MSchG geregelt.

    Meines Wissens ist das MSchG nicht dispositiv, d.h. man kann die Bestimmungen des MSchG nicht einzelvertraglich aushebeln, jedenfalls sicher nicht zu Ungunsten der Mitarbeiterin.

    LG
    Mathias

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