Elternteilzeit

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  • #14264

    Ein freundliches HALLO und ich bitte um Hilfestellung:

    Ab 01/2008 gibt es auf Mehrarbeit ges. Zuschläge.

    Wir haben in einer Abt. viele Elternteilzeit“Damen“, mit 25 h / Wo.
    Weil die Damen auch mal mehr verdienen möchten, machen sie gerne Mehrarbeit.
    Allerdings möchte ich das nicht nur einschränken, sondern diese Dienstnehmerinnen gar nicht zu Mehr- bwz. Überstunden heranziehen. Es stellt sich ja die Elternteilzeit in Frage. Gibt es eine rechtliche Grundlage diese Mehrarbeit zu untersagen. Die Dienstnehmerinnen sehen das nämlich nicht ein. Eigentlich kommt es ihnen gelegen Dienstende nach Belieben zu machen und dies bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. ❓

    #19551

    Hallo csommer!

    Wie wäre es mit einer Vereinbarung, dass ein Anspruch auf Mehr- (auch: Überstunden-) Entgelt die ausdrückliche Zustimmung des AG zur Leistung der entsprechenden Mehr- bzw. Üerstunden erfordert?
    Diesfalls entsteht für ohne Auftrag geleistete Mehr- bzw. Überstunden kein Entgeltanspruch.

    Wenn es damit nicht klappt, müsst man die Mehrstunden untersagen und die DN nach Ende der NAZ nach Hause schicken.

    Siehe dazu Rauch: Arbeitsrecht für Arbeitgeber (Kapitel Beschränkung der Leistungsmöglichkeiten).

    Schöne Grüße

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