Hallo Forum,
anscheinend bin ich wirklich nicht am Laufenden und ich gelobe, mich bei nächster Gelegenheit diesbezüglich weiterzubilden. So lange kann ich aber mit meiner Frage nicht warten:
Eine Kollegin möchte nach Ihrer zweijährigen Karenz Anfang 2010 wieder zu arbeiten beginnen. Sie hat sehr konkrete Vorstellungen vom Umfang (15 Stunden ungleich verteilt auf drei Tage). Sie galubt, dass es nur für ca ein Jahr sein wird (Folge-Schwangerschaft geplant…).
Der Betrieb (100 Beschäftigte) hat, ganz ehrlich, keinerlei Möglichkeit, für eine vernünftige Beschäftigung.
Lässt sich in diesem „Ernstfall“ das Dienstverhältnis lösen? Natürlich ohne Arbeitsgericht usw.
Die DN unterliegt noch der alten Abfertigung.
Was passiert, wenn die DN ein Jahr (irgendwie) beschäftigt wird und dann ein zweites Kind bekommt? Beginnt die Frist dann von vorne zu laufen?
Wann gilt eigentlich die 4-Jahresfrist, wann die für 7 Jahre?
Im Voraus (und mit schlechtem Gewissen) vielen Dank für eine Antwort.
Harry.