Guten Tag!
Eine DN war Vollzeit beschäftigt, bekam ein Kind, nahm Karenz bis zum 9. Lebensmonates des Kindes in Anspruch und einigte sich mit dem DG im August 2004 auf eine Teilzeitbeschäftigung von 20h/Wo. Da das Thema „Elternteilzeit“ zu diesem Zeitpunkt noch sehr neu war, gibt es keine schriftliche Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass es sich bei der Änderung der Arbeitszeit um Elternteilzeit handelt.
Nun möchte die DN (ab Juni 2006 – nach dem Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes) auf 30 Stunden erhöhen.
Somit stellt sich die Frage: Ist diese Teilzeitvereinbarung als Elternteilzeit zu betrachten (schließlich wurde die Teilzeit aufgrund der Geburt des Kindes vereinbart), oder ist sie mangels einer Elternteilzeitvereinbarung nur „Teilzeit“.
Im ersten Fall könnte die DN die Änderung verlangen (einmalige Änderung möglich, wenn es dem DG zugemutet werden kann, was aufgrund der Betriebsgröße kein Problem darstellt). Abgesehen davon ist es für den Abfertigungsanspruch interessant, da die DN bei Nichteinwilligung die Kündigung überlegt.
Ich denke nicht, dass es schon Judikatur gibt – oder doch??
LG Cornelia