Einvernehmliche Lösung danach Kuraufenthalt

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  • #16367

    Sachverhalt:

    Es wurde ein Dienstverhältnis während der Saison einvernehmlich gelöst. Restlicher Urlaub wurde als UE ausbezahlt.
    Die Dienstnehmerin wollte danach auf Kur gehen. Der Arzt teilte ihr mit, dass er sie nicht krank schreiben kann, da
    sie sich ja in Urlaub befände. Nun ist die DN ganz außer sich.
    Ich kann den Resturlaub ja nur als UE abrechnen. Wenn die DN danach in Krankenstand oder Kur gehen wollen, entzieht
    sich meiner Kenntnis. Sie bekommt in der Zeit halt kein Krankengeld.

    Vielleicht kann mir jemand eine Rückmeldung geben, ob es eine andere Vorgehensweise gibt?!

    #24277

    Gibt es nicht – aber der Arzt irrt, natürlich kann die DNin krankgeschrieben werden.

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