einvernehmliche Kündigung(Auszahlung)

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  • #15062

    Bin Nach der Karenz eingestingen
    Mein AG hat mir 2 Varianten angeboten:

    Bis Ende April ( 4 Wochen nach Karenz ) angemeldet zu sein und 11 Bezüge gleich zu Kassieren (davon auch Abfertigung) kann dann ab Mai Arbeitlose erhalten
    oder
    bis Ende Spetember (ende Kündigungsfrist) bis dorthin Gehalt beziehen für jedes Monat. Dan die Abfertigung und ab Oktober Arbeitslos

    welche Variante ist für mich besser??? (Steuerlich und Rechtlich)???
    Danke

    #21372

    Servus nunu!

    Mit diesen (etwas spärlichen) Daten ist es schwierig, eine (richtige) Antwort zu geben.
    Irgendwie kommt mir das „Angebot des AG“ etwas komisch vor, denn wenn du tatsächlich eine so lange Kündigungsfrist hast, muss die „Einmalzahlung“ als Kündigungsentschädigung ausbezahlt werden, welche die Pflichtversicherung verlängtert und du kein Arbeitslosengeld beziehen kannst.
    Mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen.

    LG

    #21373

    bin ja dann nicht mehr versichert bis sep da ich per ende april das ganze ausläuft
    die frage war nur was für mich günstiger ist (ob ich mich richtig entschieden habe)

    #21374

    Hallo nunu!

    Die Antwort findest du im Forum „Ende Dienstverhältnis“.

    LG

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