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14.10.2016 um 15:37 Uhr #16907
Hallo zusammen,
vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen:
Das Dienstverhältnis mit einer Dienstnehmerin soll während der zweiten Karenz
einvernehmlich aufgelöst werden. Jetzt stellt sich die Frage, auf Basis welcher
Wochenarbeitszeit das durchschnittliche Entgelt zu berechnen ist.Die Dame war wie folgt beschäftigt, der Austritt ist per 31.12.2016 geplant.
von bis wöchentliche Arbeitszeit in Stunden
Eintritt 01.12.2002 18.04.2011 38
Mutterschutz Kind 1 19.04.2011 09.08.2011 38
Karenz Kind 1 10.08.2011 01.04.2013 38
Teilzeitbeschäftigung 02.04.2013 25.06.2016 20
Mutterschutz Kind 2 26.06.2016 16.10.2016 20
Karenz Kind 2 17.10.2016 31.12.2016 20für die Karenzen werden einmalig 10 Monate angerechnet
In unserem Kollektivvertrag findet man folgenden Passus – ich wüsste nicht, ab wann ich die 5 Jahre
zurück betrachte bzw. weiß ich nicht, ob dieser Passus im Falle eines Karenz-Austrittes überhaupt
relevant ist und dieser nicht eher für normale Wechsel Vollzeit / Teilzeit bzw. Teilzeit / Vollzeit
gedacht ist:Wird mit dem Angestellten innerhalb von 5 Jahren (bis 31. Oktober 1990: innerhalb von 3 Jahren)
vor Beendigung des Angestelltenverhältnisses an Stelle einer Vollbeschäftigung eine Teilzeitbeschäftigung
als Angestellter vereinbart, ist das Entgelt aus der Vollbeschäftigung bei Berechnung der Abfertigung
nach folgenden Grundsätzen zu berücksichtigen:Es ist die Zahl der Abfertigungsmonate auf Grund der Gesamtdienstzeit als Angestellter zu ermitteln. Danach ist das aliquote
Verhältnis von Teilzeit- und Vollbeschäftigungszeit innerhalb des gesamten Arbeitsverhältnisses festzustellen. Die Anzahl der
Monatsentgelte ist gemäß dem so ermittelten Verhältnis aufzuteilen. Entsprechend dieser Aufteilung sind dann unter
Zugrundelegung der monatlichen Berechnungsgrundlagen nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung die Abfertigungsanteile
zu ermitteln und die Gesamtabfertigung festzustellen. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für Vollbeschäftigung ist das
letzte Monatsentgelt auf Grund der Teilzeitbeschäftigung entsprechend aufzuwerten (im Verhältnis tatsächlicher Stundenzahl
pro Woche zur Normalarbeitszeit bei Beendigung des Dienstverhältnisses). Das so aufgewertete Monatsentgelt verringert sich
jedoch um jene Erhöhung des Monatsgehaltes, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf Teilzeit erfolgte und in dieser begründet war.*Momentan weiß ich nicht, ob ich hier vom Teilzeitgehalt (20 h), einer Mischberechnung (für die aktive Dienstzeit) oder dem
Vollzeitgehalt ausgehen soll.Über eine rasche Hilfestellung wäre ich sehr froh.
Vielen Dank.
LG Sabine 😛
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