Guten Morgen liebe Forenteilnehmer!
Ein Mitarbeiterin hat Ihr Dienstverhältnis mit 3.10.2016 einvernehmlich mit dem Dienstgeber zum 31.10.2016 aufgelöst.
Sie befindet sich seit 05.10.2016 im Krankenstand. Der Voraussicht nach wird Sie bis zum 31.10.2016 Ihren Dienst nicht mehr antreten.
Sie hat nun nachgefragt, wie es sich mit der Arbeitslosigkeit verhält wenn Sie weiter krankgeschrieben ist… bis November ect.
Muss Sie sich mit 01.11.2016 Arbeitslos melden und erhält sodann das Krankengeld weiter von der Gebietskrankenkasse.
Bei der Abrechnung ist auch ein offener Urlaub von 4 Tagen zu berücksichtigen. Hat dies eine Auswirkung?
Vielen Dank für eure Infos. Vll. hatte schon mal jemand so einen Fall!
LG Rene