Einv. Auflösung + Abgangsentschädigung

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  • #16097

    Liebe Forum-Teilnehmer!

    Ich habe folgenden Fall zu dem ich Hilfe bräuchte:

    Wir haben uns mit unserem DN (Eintritt: 1.3.09) anstelle einer DG-Kündigung auf eine Einv. Lösung geeinigt (im Mai), deren Auflösungsdatum (31.8.11) die gesamte vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bei einer DG-Kündigung umfasst hat. Der DN hat während dieser Zeit seinen offenen Urlaub konsumiert und wurde dann freigestellt. Weiters haben wir vereinbart „Neben den bis zum 31.8.11 am dem DN noch zu bezahlendem Gehalt erhält der DN eine einmalige Zahlung in Höhe von EUR 10.000,– als pauschale Abgeltung für sämtliche dem DN gegen den DG allenfalls noch zustehenden Ansprüche und Forderungen“. Der DN ist ein Vertreter der Provisionszahlungen erhalten hat, wenn seine verkauften Waren bezahlt worden sind. (Der Zeitpunkt vom unterschriebenen Kaufvertrag bis zur Zahlung umfasst oft mehrere Monate und sogar manchmal Jahre.) Die pauschale Abgeltung steht somit einzig und alleine für offene Provisionen.

    Wie ist die Summe von 10.000,– EUR abzurechnen? Ist dies eine Vergleichssumme? Oder Abgangsentschädigung? Oder einfach eine Prämie mit Sv und LST-laufend? Mein Ansatz ist eine Abgangsentschädigung, die in SV-Frei und in der LSt mit 1/5 frei und 4/5 laufend zu berechnen ist – aber ich bin nach vielem Lesen gänzlich verwirrt.

    Vielen Dank für eure Kommentare!
    Lg Petra

    #23721
    JB1

    Hallo Petra,

    eine Abgangsentschädigung liegt nach dem von dir geschilderten Sachverhalt nicht vor. Als Abgangsentschädigung ist eine Zahlung zu betrachten, die dem Dienstnehmer als „Gegenleistung“ für die Einwilligung in die vorgezogene Auflösung des Dienstverhältnisses gewährt wird.

    ME ist der Betrag so abzurechnen, wie die Provision während aufrechtem Dienstverhältnis abgerechnet worden wäre (also SV und LSt pflichtig). Eventuell kommt ein Vergleich in Betracht.

    LG
    Julia

    #23722

    Einv. Auflösung + Abgangsentschädigung.., hmm ich hoffee das sie das problem bald leosen werden..
    und danke an JB1, sehr hilfreiche antwort…

    #23723

    Danke für die Rückmeldungen!

    Ich habe nun auch zwischenzeitlich bei der Wirtschaftskammer nachgefragt. Die 2 Experten dort sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine Vergleichszahlung ohne Verlängerung der Pflichtversicherung handelt. Sie ist SV pflichtig beim laufenden Bezug hinzuzurechnen und in der LSt bis 7.500,– mit 6 % zu versteuern (weil er im BMVK ist) und wenn ein Rest besteht, davon 1/5 steuerfrei und 4/5 steuerpflichtig abzurechnen.

    Lg Petra

    #23724
    JB1

    gern geschehn!

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