Eintägige Auslandsdienstreise/-montage

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  • #14486

    Hallo!

    Wir arbeiten mit dem Arbeiter-KV für die Eisen- und Metallerzeugende und -verarbeitende Industrie der uns bei Auslandsdienstreisen und -montagen das Taggeld in Drittel vorschreibt(Abrechnung nach Kalendertagen) Ein Mitarbeiter hat einen Monatagebeginn am 19.2.2008 um 4:50. Grenzübertritt nach Kroatien 7:25. Rückkehr: 18:00. Montageende 21:00. Welches Taggeld steht im nun zu? 2/3 für’s Ausland und 1/3 für’s Inland, da die Reise ja über 12 h dauert oder 2/3 für’s Ausland und kein Inlandsteil, weil lt. KV ein ganzes Taggeld nur bezahlt wird, wenn er auch nächtigt!?

    Herzlichen Dank für eine Info im Voraus!

    Lg Petra

    #20057

    Taggeld Ausland beginnt mit Grenzübertritt(7:25) und endet mit Grenzübertritt(18:00).
    Also 4/3,weil jedes angefangene 1/3 zählt.Allerdings vom Tagsatz Kroatien (€26,80)
    Alles andere ist Taggeld Inland,1/3 vor Grenzübertritt u. 1/3 nach Grenzübertritt(18:00)
    Im besagten Fall kann man daher mehr als 1 Taggeld verrechnen

    #20058

    Hallo Petra + IT-Techniker!

    Ist ja schon sehr verwirrend, dieser KV.

    Ich habe folgenden Lösungsansatz:
    2/3 des Tagsatzes für Kroatien, da zwischen 8 und 12 Stunden im Ausland
    plus (das restliche) 1/3 vom KV-Satz von € 21,76 für das Inland (weil DR über 11 Stunden, aber ohne Nächtigung).

    Vielleicht gibt es Forenteilnehmer, die Metallindustrie abrechnen, bitte meldet euch, ob das so korrekt ist.

    LG

    #20059
    lydia54 wrote:
    Hallo!

    Wir arbeiten mit dem Arbeiter-KV für die Eisen- und Metallerzeugende und -verarbeitende Industrie der uns bei Auslandsdienstreisen und -montagen das Taggeld in Drittel vorschreibt(Abrechnung nach Kalendertagen) Ein Mitarbeiter hat einen Monatagebeginn am 19.2.2008 um 4:50. Grenzübertritt nach Kroatien 7:25. Rückkehr: 18:00. Montageende 21:00. Welches Taggeld steht im nun zu? 2/3 für’s Ausland und 1/3 für’s Inland, da die Reise ja über 12 h dauert oder 2/3 für’s Ausland und kein Inlandsteil, weil lt. KV ein ganzes Taggeld nur bezahlt wird, wenn er auch nächtigt!?

    Herzlichen Dank für eine Info im Voraus!

    Lg Petra

    Hallo Petra,

    du hast deine Frage bereits selbst beantwortet. Da laut KV ein ganzes Taggeld nur bezahlt werden darf, wenn er auch nächtigt, kann in deinem beschriebenen Fall nur 2/3 an Taggeld ausbezahlt werden.

    lg
    Marion

    #20060

    Danke für die Antworten!

    Lg Petra

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