Hallo Ulrike!
Wenn man in eine höhere Verwendungsgruppe gereiht wird, kann man prinzipiell wieder mit dem 1. und 2. Verwendungsgruppenjahren beginnen.
In manchen Kollektivverträgen muß man aufpassen, da muß man die Überzahlung, die man in der vorigen Verwendungsgruppe bezahlte, wieder auf die neue Verwendungsgruppe aufzahlen.
Ich habe neben mir gerade meinen KV für Angestellte liegen.
Das was ich mir nicht vorstellen kann, ist, wenn der Angestellte in seinen Verwendungsgruppenjahren schon das Maximum erreicht hat, dann wäre zB der Gehalt für die nächst höhre Verwendungsgruppe im ersten und zweiten Verwendungsgruppenjahr niedriger als in der alten Verwendungsgruppe.
Würde mich freuen wieder von dir zu hören!
LG Elisabeth