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Nick100 aktualisiert.
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15.10.2012 um 15:12 Uhr #16293
Hallo,
bei der richtigen Einstufung einer Kollegin ersuche ich um Hilfe:
Diese Mitarbeiterin hatte im Jahr 2009 die letzte Vorrückung (Bags-KV, nicht optiert). Danach war sie zwei mal im Karenz, unterbrochen nur durch die Mutterschutzzeiten. Nun kehrt sie wieder zurück und ich bin mir nicht sicher wie ich sie einstufen muss:
In den letzten drei Jahren wurde lt. BAGS-KV der Ist-Gehalt um insgesamt 6,3% erhöht, während die Tabelle nur um 4,5% angehoben wurde.
Muss ich nun ihren Ist-Gehalt hochrechnen oder lt. Tabelle vorgehen?Liebe Grüße
Maria22.10.2012 um 10:57 Uhr #24156Hallo,
kennt dieses Problem niemand im Forum? Oder habe ich mich unklar ausgedrückt?
Unter Tabelle meine ich jenes – vereinsinterne – Bezugsschema, für alle nicht optierten Mitarbeiter.
Liebe Grüße
Maria22.10.2012 um 14:20 Uhr #24157Hallo Maria!
Da lässt sich generell, wenn jemand den KV und eure „Tabelle“ nicht „kennt“ schwer etwas sagen.
Vielleicht meldet sich ja noch ein „Spezialist“ für diesen KV.
Komisch sieht das schon aus, dass bei eurer „Tabelle“ der KV „unterlaufen“ wurde.LG
26.10.2012 um 11:02 Uhr #24158Hallo Roland,
mit der BAGS-Satzung habe ich jährlich drei verschiedene Gehaltsschemen zu rechnen:
° Die BAGS-Gehaltstabelle – diese wurde bisher prozentuell immer am meisten angehoben
° die Ist-Gehälter etwas weniger,
° während die „alten“ vereinsinternen Tabellen am niedrigsten angehoben wurden.Damit wird die Gehaltskurve der „alten“ Verträgen abgeflacht. Das trifft leider jene Kollegen, die vor rund 10 Jahren mit niedrigerem Gehalt im alten Schema eingestiegen sind und nun in die besser bezahlten Jahre kommen sollten. Den BAGS-KV (jetzt Sozialwirtschaft Österreich) gibt es erst seit 2004.
Gruß
Maria28.10.2012 um 10:49 Uhr #24159Hallo Maria!
Danke für die Info – vielleicht meldet sich ja noch jemand bez. deines Problems.
LG
1.11.2012 um 17:23 Uhr #24160Hallo Maria,
leider hab ich deine Frage erst jetzt gesehen.
Ich würde so vorgehen.
Gehalt um die Ist Erhöhung erhöhen und dann in der internen Tabelle nachsehen, es könnte ja sein, d. die Person, die du abzurechnen hast, durch die Ist Erhöhung jedenfalls schon über der Tabelle liegt und da würd ich die Ist Erhöhung nehmen. Aber Achtung, nicht vergessen, ich glaub im BAGS muss man einen Teil der Karenz für Biennalsprünge anrechen. Bitte nochmals genau lesen.
lg
Dani14.11.2012 um 15:21 Uhr #24161Hallo Dani,
danke für die Info. Mir erscheint es auch so logisch und so habe ich es nun auch berechnet.
Nur Karenzzeiten, die nach dem 1.2.2012 beginnen, werden bis 12 Monate angerechnet.Herzliche Grüße
Maria -
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