Einstufung in Beschäftigungsgruppe KV Handelsangestellte

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  • #16945

    Liebe PV Kolleginnen!

    Meine Frage beschäftigt sich mit dem Thema der Einstufung von Filialmitarbeitern (Verkauf) in die jeweils richtige Beschäftigungsgruppe. Einige Dienstnehmer die bei uns tätig sind, haben noch keinerlei Berufserfahrung und auch keine Ausbildung im Verkauf vorzuweisen und wären daher, meiner Ansicht nach, in die Beschäftigungsgruppe 1 einzustufen. Die Tätigkeit in der Filiale besteht hauptsächlich aus dem Verräumen von Ware und mit einfachen Kassiertätigkeiten an einer Scannerkassa, dies jedoch nicht überwiegend.

    Wie ist hier Ihrer Meinung nach einzustufen?

    Schöne Grüße

    #25132
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo TEDi,

    wenn lt. KV nichts anzurechnen ist kann auch die Beschäftigungsgruppe 1 passen.
    Allerdings wenn für „Kassiertätigkeiten“ eine andere Gruppe vorgeschrieben ist, wird´s eng.

    lg
    hubert k.

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