Hallo,
ich habe leider nur einen KV Arbeiter aus dem Jahr 2006/2007, da ist bzgl. Anrechnung von Vordienstzeiten auf Seite 56 :
IX Entlohnung
Punkt 18.
Beschäftigungszeiten (nicht aber Lehrzeiten) bei anderen in- oder ausländischen Unternehmen bzw. im öffentlichen Dienst sind anzurechnen, wenn die dort erfüllte Aufgabe der Tätigkeitsbeschreibung der jeweiligen oder einer höheren Beschäftigungsgruppe entsprochen hat. Es dürfen höchstens fünf Jahre Vordienstzeiten als Beschäftigungsgruppenjahre angerechnet werden.
und
auf Seite 118 dieses KV
Anrechnung von Vordienstzeiten bei Neueintritten bis 31.12.2009:
23. Für Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 1.11.05 bis 31.12.09 in das Unternehmen neu eintreten und Vordienstzeiten im Sinne des Abschnittes IX, Punkt 18 (=voriger Absatz)
aufweisen besteht für die Anrechnung dieser Vordienstzeiten folgende Höchstgrenze:
2005/2006 max. 1 JAHR; 2007 max. 2 Jahre, 2008 max 3 JAHRE; 2009 max. 4 Jahre, ab 1.1.2010 gilt Abschnitt IX.
Also würde ich bei einer Einstufung heuer höchstens 3 Jahre anrechnen (vorausgesetzt der neue KV ist mit meinem ident?).
Schönen Abend
Renate