Nach stRsp ist der wahre wirtschaftliche Gehalt entscheidend, nicht die Bezeichnung eines Vertrages.
Ich kenne natürlich den Sachverhalt nicht im Detail, aber ein Werkvertrag kann auf dieses Vertragsverhältnis nicht passen (persönliches Erbringen der Arbeitsleistung, Eingliederung in die betriebliche Organisation, Bindung an Arbeitszeiten etc.)
Also könnt’s Probleme geben, zB hinsichtlich SZ, UEL – muss nicht sein, aber was wenn der DN zur GKK pilgert oder eine GPLA-Prüfung erfolgt?
Warum also nicht noch einen befristeten Dienstvertrag abschließen? Oder, wenn Bedenken wg der Kettendienstjudikatur bestehen, könnte man einen unbefristeten DV machen und auf einem gesonderten Schriftstück gleichzeitig die einvernehmliche Auflösung zum Tag X vereinbaren.