Einschulung als Werkvertrag

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  • #16072

    Hallo,
    Ich hätte da eine Frage: ein Dienstnehmer war 2 Monate in einem befristeten Dienstverhältnis in der Lehrlingsausbildung als Ersatz eingestellt. Da der neue Lehrlingsausbilder noch zu wenig Praxis hat, will man diesen Dienstnehmer nach Ende des befristeten Dienstverhältnisses mit einem Werkvertrag für die Einschulung des Lehrlingsausildners noch ca. 2 Monate behalten. Meiner Meinung nach spießt sich das, aber der Chef will das unbedingt haben, weil er ihn nach diesen 2 Monaten nicht braucht. Der DN wäre mit einem Werkvertrag einverstanden.

    Danke und noch einen schönen Abend

    Mimi

    #23680

    Nach stRsp ist der wahre wirtschaftliche Gehalt entscheidend, nicht die Bezeichnung eines Vertrages.

    Ich kenne natürlich den Sachverhalt nicht im Detail, aber ein Werkvertrag kann auf dieses Vertragsverhältnis nicht passen (persönliches Erbringen der Arbeitsleistung, Eingliederung in die betriebliche Organisation, Bindung an Arbeitszeiten etc.)

    Also könnt’s Probleme geben, zB hinsichtlich SZ, UEL – muss nicht sein, aber was wenn der DN zur GKK pilgert oder eine GPLA-Prüfung erfolgt?

    Warum also nicht noch einen befristeten Dienstvertrag abschließen? Oder, wenn Bedenken wg der Kettendienstjudikatur bestehen, könnte man einen unbefristeten DV machen und auf einem gesonderten Schriftstück gleichzeitig die einvernehmliche Auflösung zum Tag X vereinbaren.

    #23681

    Guten Morgen,
    lieben Dank für die Auskunft, hat mir sehr geholfen.
    Liebe Grüße
    Mimi

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