Liebes Team!
Darf ich Sie um Ihre Hilfe bitten?
Und zwar erhalten unsere Mitarbeiter erstmals eine Eimalzahlung ausbezahlt.
Die Einmalzahlung wurde zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung für die Mitarbeiter ausverhandelt, wurde jedoch nicht
in den Kollektivvertrag aufgenommen.
Wie darf ich diese Zahlung sv. und lst.- rechtlich werten? Nachdem sie heuer erstmals ausbezahlt wurde und absolut nicht sicher ist,
ob sie nächstes Jahr wieder zusteht, ist sie dann sv.-rechtlich als laufender Bezug zu werten?
Und wie gehe ich dann bei der Lohnsteuer vor?
Wissen Sie Rat?
Vielen lieben Dank im Voraus!
MfG
Claudia