Einmalzahlung als Sonderzahlung?

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 17 Jahren von Martin aktualisiert.
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  • #14582

    Liebes Team!

    Darf ich Sie um Ihre Hilfe bitten?

    Und zwar erhalten unsere Mitarbeiter erstmals eine Eimalzahlung ausbezahlt.
    Die Einmalzahlung wurde zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung für die Mitarbeiter ausverhandelt, wurde jedoch nicht
    in den Kollektivvertrag aufgenommen.
    Wie darf ich diese Zahlung sv. und lst.- rechtlich werten? Nachdem sie heuer erstmals ausbezahlt wurde und absolut nicht sicher ist,
    ob sie nächstes Jahr wieder zusteht, ist sie dann sv.-rechtlich als laufender Bezug zu werten?
    Und wie gehe ich dann bei der Lohnsteuer vor?
    Wissen Sie Rat?

    Vielen lieben Dank im Voraus!

    MfG
    Claudia

    #20253
    Martin
    Teilnehmer

      Liebe Claudia!

      Als Einmalzahlung ist dieser Bezug als sonstiger Bezug in der Lohnsteuer.
      Wenn eine Wiederkehr in größeren Zeiträumen zu erwarten ist = Sozialversicherung Sonderzahlung
      Wenn es eine einmalige Zahlung ist = SV laufend.

      Die Wiederkehr kann auch nur vereinbart sein, und unter bestimmten Voraussetzungen für 1 oder mehrere Jahre ausfallen.
      Z.B. Erfolgssprämie 1x jährlich wenn Umsatz über 1 Mio. = Lst sonstiger Bezug, SV Sonderzahlung
      Wenn nun 2 Jahre der Umsatz unter dem Ziel ist, ist die Erfolgsprämie im 3. Jahr troztdem eine SV-Sonderzahlung.

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