Einmalprämie lt. KV – Geringfügig Beschäftigte

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  • #15293

    Hallo liebe Leute,

    der KV für Bekleidungsindustrie 2010 sieht vor, dass alle Arbeiter eine Einmalprämie in Höhe von € 50,00 ausbezahlt bekommen.

    Meine Frage nun: Muss ich die Einmalprämie bei geringfügig Beschäftigten auch als laufenden Bezug behandeln, oder darf ich die Prämie als Sonderzahlung abrechnen, damit keine Vollversicherung eintritt??

    Danke im Voraus für die Antworten!

    Lg karin

    #21842
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Karin!

    = Einmalprämie = laufender Bezug bei der Sozialversicherung.
    Allerdings gibt es bei manchen Kollektivverträgen schon „jährlich eine Einmalzahlung“.
    Hier könnte man von einer SV-Sonderzahlung sprechen.

    Im Zweifel SV-laufend. Aber Du könntest bei der zuständigen GKK eine Anfrage stellen.

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