Hallo Gasteiner,
Wenn es sich um eine Jahresprämie handelt, handelt es sich um eine Sonderzahlung, die allerdings das Jahressechstel anknabbert und daher spätestens bei der WR mit dem Steuertarif zuschlägt.
Wenn sie monatlich ausbezahlt wird, wird sie wie ein normaler laufender Bezug behandelt.
Schöne wäre es, rechtzeitig vor der erstmaligen Auszahlung eine Vereinbarung als Zusatz zum Dienstvertrag zu Stande zu bringen, um wenigstens das 7entel mit dem festen Satz von 6% im Jahressechstel unterzubringen. Infos dazu gibt’s bei der Kammer, oder ich könnte Dir dazu auch etwas emailieren wenn Du möchtest.
lg
Helmut