Hallo,
PV: Eine Einführung sowie PV in der Praxis steht seit der Ausgabe 2013 bei den Dienstwohnungen, die im Eigentum des DG stehen bei dem Vergleich mit dem fremdüblichen Mietzins der Zusatz „exkl. Betriebskosten“. Nach Durchsicht aller möglichen Vorschriften finde ich allerdings nirgends eine Erklärung für diesen Schritt.
Rein logisch gesehen, bin ich der Meinung, dass dieser Abzug der BK gerechtfertigt ist, wenn der DN diese bezahlt, da ich beim Richtwert auch den 25% Abschlag vornehme, und bei einer Mietwohnung auch die BK reduziere. Aber tatsächlich gefunden habe ich immer nur die Erwähnung bei der Mietwohnung, dass beim fremdüblichen Wert die BK abgezogen werden. Auch die LStR gehen da nicht wirklich darauf ein.
Ist dieser Zusatz im Ortner daher eine reine Analogie oder gibt es da einen Entscheid, der mir entgangen ist?
Vielen Dank
Mag. Claudia Grill