EGFZ § 25 KO

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  • #14587

    Liebe Forengemeinschaft,

    eventuell kann ja hier jemand „Licht in mein Dunkel“ bringen:

    Angestellter, Arbeitsjahr beginnt am 21.7.
    1. Krankenstand 17.7.-2.8. (Krankheit)
    2. Krankenstand 13.8.-17.8 (Krankheit) – Feiertag 15.8.!
    3. Krankenstand 25.8.-23.10 (Unfall)

    10.9. Austritt nach § 25 KO

    Wie lange gebührt 100 %ige EGFZ durch den DG und wie lange 50 %, gibts danach einen Zeitraum, wo weder der DG zu Krankenentgelt, noch die GKK zu Krankengeldleistung verpflichtet ist? KE und UEL sind ja erst im Anschluss an den Krankenstand fällig.
    EGFZ besteht ja in diesem Fall über das Ende der Beschäftigung (10.9.) hinaus, da berechtigter vorzeitiger Austritt – lieg ich richtig?

    Herzlichen Dank und lg
    Edith

    #20261

    dürfe offenbar auch zu „umfassend“ sein – sonst hätt ich sicherlich Hilfe von Euch bekommen 🙁

    lg
    edith

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