Hat jemand Erfahrung mit folgendem Sachverhalt:
Unser neuer Geschäftsführer (französischer Staatsbürger, Wohnsitz in Ö mit Beginn Dienstverhältnis vorhanden – unbeschränkt steuerpflichtig, nicht beteiligt, Angestellter KV Handel, geplante Dauer des Dienstverhältnisses ca. 3-4 Jahre) bleibt mit einer Genehmigung der österreichischen GKK (Formular E101) in Frankreich sozialversichert und ist in Österreich mit seinem Angestellten-Dienstverhältnis sozialversicherungsbefreit. Mit der französischen Gesellschaft (Konzern) wird der Dienstvertrag ruhend gestellt. Die französische Sozialversicherung wird von der französischen Gesellschaft über eine Dummy-Abrechnung an die französische Sozialversicherung abgeführt und anschließend konzerintern von Frankreich an Ö weiterverrechnet.
Reduziert die französische Sozialversicherung beim Mitarbeiter die Basis der österreichischen Lohnsteuer? Wenn ja, welche Unterlagen (Beträge, Abfuhr, Empfänger etc.) muss mir die französische Gesellschaft darüber als Nachweis für etwaige Prüfungen zukommen lassen?
Vielen Dank für Rückmeldungen!