Am 28.10.2005 ist uns der neue KM-Satz beschert worden.
Nun ziehen viele Kollektivverträge erst mit 1.1.2006 nach. Manche Dienstnehmer werden, obwohl ohne Anspruch seit der Oktoberabrechnung mit dem neuen KM-Satz abgerechnet.
D.h. für drei Monatsabrechnungen (Okt, Nov, Dez) wird das kollektivvertragliche Kilometergeld zuzüglich einer freiwilligen steuerfreien Überzahlung von € 0,02 = € 0,38 abgerechnet.
Auch wenn die Überzahlung steuerfrei ist, sehe ich die Gefahr des Gewohnheitsrecht ab einer dreimaligen Zahlung. Somit müßte ab Jänner € 0,38 frei UND € 0,02 pflichtig abgerechnet werden.
Ich glaube kaum, dass ein Dienstneher deswegen zum ASG geht, aber liebe Forumleser was meint Ihr dazu?
Martin