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Roland.
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19.4.2006 um 17:12 Uhr #13431
Ich habe die Info, daß ein DV während der Karenz ein eigenständiges neues DV ist–> wo ist das normiert, in welchem Gesetz steht das?
Konkret geht es um eine Dienstnehmerin die sich im alten Abfertigungssystem befindet und neben ihrer Karenz ein mv-pflichtiges(sollte so sein-finde aber keine Normierung dazu) DV hat. Endet die MV-Pflicht mit Ende Karenz oder Ende Kindergeldbezug?
Wo stehts im Gesetz??
19.4.2006 um 23:44 Uhr #17592Hallo!
Ich habe aus dem BMVG-Frage- und Antwortprotokoll die Nr. 48 herauskopiert (das ist eine ähnliche Frage wie deine):
Frage:
Wie ist vorzugehen, wenn eine Karenzdame vom selben Dienstgeber einen
Teilzeitvertrag mit 20 Wochenstunden, befristet mit Ende der Karenz, erhält?Antwort:
Wenn während eines karenzierten Arbeitsverhältnisses ein weiteres Arbeitsverhältnis
abgeschlossen wird, so unterliegt das zweite Arbeitsverhältnis, wenn es nach dem
31.12.2002 geschlossen wird, dem BMVG. Das erste Arbeitsverhältnis ist karenziert, bleibt
jedoch arbeitsrechtlich aufrecht. Wird das karenzierte Beschäftigungsverhältnis wieder
aufgenommen, so wird arbeitsrechtlich die Karenz gelöst und es kommt zu einer
Abänderung des ersten Arbeitsverhältnisses, indem die Arbeitsstunden wieder erhöht
werden. Diesfalls verbleibt die Betroffene im System „Abfertigung alt“, weil ein und dasselbe
Arbeitsverhältnis weiter besteht.Zur Frage, wo es normiert ist, dass das geringfügige DV ein eigenständiges ist, möchte ich auf den § 15e MSchG verweisen:
Absatz 1: Die DN kann neben ihrem karenzierten DV eine geringfügige Beschäftigung ausüben,……..In diesem Zusammenhang ist auch noch der § 23a/(3) AngG interessant: Da steht noch, dass Zeiten geringfügiger Beschäftigungen nach § 15e Abs. 1 MSchG für den Abfertigungsanspruch außer Betracht bleiben.
Somit alles klar?
LG
20.4.2006 um 8:03 Uhr #17593Vielen Dank! Soweit klar
20.4.2006 um 13:57 Uhr #17594zusätzliche Frage–> Ist das gleich zu betrachten wenn nach Ende Karenz Elternteilzeit in Anspruch genommen wird?
20.4.2006 um 14:09 Uhr #17595Hallo,
das ist ja eine sehr interessante Diskussion zu einem sehr interessanten Thema.
Wenn nach Karenzende Elternteilzeit in Anspruch genommen wird, liegen sicher keine zwei parallelen Dienstverhältnisse vor.
Die Elternteilzeit erfolgt in Fortsetzung des vorher karenzierten Dienstverhältnisses. Unterliegt dieses Dienstverhältnis dem alten Abfertigungssystem, ist man auch während der Elternteilzeit im Altsystem.Die Konstruktion der parallelen Dienstverhältnisse kann es infolge der gesetzlichen Sonderregelung (im MSchG bzw VKG) nur im Falle der Karenz geben.
Schöne Grüße,
Eva20.4.2006 um 21:42 Uhr #17596Hallo Floria, hallo Eva!
Dem Posting von Eva ist nichts mehr hinzuzufügen – ich habe dieselbe Ansicht.
Liebe Grüße und schönen Abend
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