Liebes Forum Team,
ich habe folgende Frage. Ich habe eine Mitarbeiterin mit der während ihrer Karenz das DV einvernehmlich gelöst wurde.
Man hat sich auf eine Abgangsentschädigung (SV-frei, Lst nach Tarif) geeinigt. Da die Mitarbeiterin in Karenz ist bekommt sie keine weiteren Bezüge, es gibt auch keine offen Urlaubstage oder sonst. Ansprüche. Einzig diese Abgangsentschädigung wird bezahlt.
Lt. GKK braucht diese keine Meldung da die Entschädigung SV-frei ist.
Was ich aber jetzt nicht weiß, wenn ich eine Abgangsentschädigung für die AN rechnen soll, wieviele Lohnsteuertage muss ich nehmen?
Und sind da auch SV Tage zu berücksichtigen?
Da ich die AN demnächst abrechnen sollte würd ich mich über schnelle Antwort von euch freuen :).
Danke
Dani