Drittschuldnererklärung – Behandlung von Sachbezügen

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  • #13970

    Hallo an Alle!
    Ich habe ein Problem mit einem Juristen der mir mitgeteilt hat, dass ich bei dem Durchschnitt der letzten drei Monate den Sachbezug nicht abziehen darf. Da der Sachbezug ja nur die BMGL erhöht und ich netto nicht mehr Geld zur Verfügung habe, ist das meiner Meinung nach falsch. Liege ich da wirklich falsch? Danke für Eure Meinung!
    LG Doris

    #18864

    Hallo Doris!

    Zu den pfändbaren Einkünften gehören auch die Sachbezüge.
    Das bedeutet, dass die Berechnungsgrundlage für die Exekution jener Betrag VOR Abzug des Sachbezuges ist.
    Dem Verpflichteten hat dann als Geldbezug (NUR) mindestens die Hälfte des „Allgemeinen Grundbetrages“ zu verbleiben (wenn sich das nicht ausgeht, ist der Pfändungsbetrag zu kürzen).

    Ist deswegen so, weil sich ein anderer Verpflichteter, der zum Beispiel keinen Dienstwagen (den er auch privat nutzen darf) hat, ein Auto von seinem „normalen“ Existenzminimum leisten muss.

    Schönen Wochenstart und liebe Grüße

    #18865

    Hallo Roland!
    Danke….wenn man das natürlich so sieht ist es wieder logisch.
    Du hast mir sehr geholfen.
    LG Doris
    PS: Dir auch einen schönen Wochenstart!

    #18866

    Hallo Doris!

    Freut mich, dir geholfen zu haben.

    Schöne Grüße

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