Drittschuldnererklärung

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  • #15984

    Hallo!

    Bin gerade dabei wegen einer Exekutionssache eine Drittschuldnererklärung auszufüllen.

    Meine Frage:
    Bezüglich der Fragestellung 2: Die verpflichtende Partei hat nach eigenen Angaben Unterhaltspflichten.

    Sind damit Unterhaltspflichten für ein nicht im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind gemeint (=Alimente)?
    Oder ist man auch für sein eigenes Kind (im gemeinsamen Haushalt) unerhaltspflichtig?

    Bitte um Erklärung des Begriffs „Unterhaltspflicht“.

    Vielen Dank im voraus!

    #23523

    Hallo,

    habe gerade den Beitrag über http://www.drittschuldner.at reingestellt und möchte die Zeit gleich nutzen und hier antworten.
    Als Unterhaltspflicht gelten alle Kinder, die nicht selbsterhaltnugsfähig sind, egal ob sie im eigenen Haushalt wohnen oder nicht. Nicht berücksichtigt werden kann eine Unterhaltspflicht jedoch, wenn wegen dieser Unterhaltspflicht eine Exekutionsbewilligung vorliegt.

    lg
    Ludwig

    #23524

    DANKE!

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