Drittschuldnererklärung

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  • #14473

    Folgender Sachverhalt: Ich habe eine Bescheid „Pfändung und Überweisung einer Geldforderung“ vom Finanzamt bekommen.
    In diesem Bescheid wurde nicht ausdrücklich auf die Abgabe einer Drittschuldnererklärung hingewiesen. Ein Formular war auch nicht beigelegt. Bin ich als Drittschuldner jetzt verpflichtet eine Erklärung abzugeben?

    #20039

    Hallo,

    am Besten beim Finanzamt anrufen, was sie wollen!

    #20040

    Hallo!

    Also bei unserem Finanzamt wird dies immer telefonisch erledigt. Der Finanzbeamte vermerkt sich den Rang/Unterhaltspflichten/Nettobezug. Und das ist das Thema auch schon erledigt.

    Liebe Grüße,
    Andrea

    #20041

    Wir schicken von Haus aus immer eine DSE.
    Falls sie aber telefonisch drauf verzichten, umso besser für den Schuldner. (25 € Ersparnis).

    MfG
    Marco

    #20042
    brigit28
    Teilnehmer

    Hatte auch den gleichen Fall.
    Habe dann beim FA angerufen und der Herr hat mir gesagt, wenn es etwas zu pfänden gibt, sollen wir diesen Betrag einbehalten und der DG diesen Betrag dann an das FA überweisen. Falls es nichts zu pfänden gibt schickt das FA wahrscheinlich einige Zeit später eine Aufforderung zur Abgabe einer DSE, damit das FA ersehen kann, welche Stelle es bei der Rangordnung einnimmt. Wenn man in einem solchen Fall nämlich schon vor der Aufforderung zur Abgabe einer DSE eine DSE erstellt, bekommt man EUR 25 nicht ersetzt lt. FA!
    Schönen Tag noch!
    LG

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