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- Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre, 3 Monate von Martin.
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7.8.2006 um 9:49 Uhr #13617
Hallo!
Bitte um dringende Hilfe.
Ein Mandant von uns will, dass ein österreichischer DN aushilfsweise eine Zeit in Deutschland arbeitet. Da gilt dann deutsches Recht, oder? Bitte um Hilfe wie dieses Problem aus eurer Sicht zu lösen ist.
Danke
LG Sabine
7.8.2006 um 13:14 Uhr #18101Hallo Sabine,
soweit ich noch von meinem vorigen Dienstgeber weiß, gibt es in jedem Land eine Zweigstelle von unserer Wirtschaftskammer, welche Auskunft darüber gibt, was man alles zu beachten hat. Einfach bei unserer WK anrufen und sich die Telefonnummer von dort geben lassen.
LG
Gudrun
7.8.2006 um 22:27 Uhr #18102MartinTeilnehmerLiebe Sabine!
Wenn er von Ö nach D befristet entsendet wird, gilt weiter österreichisches Arbeitsrecht. SV bleibt, wenn E101 (Formular von Krankenkasse) in Österreich.
Lohnsteuer: Hängt ab, wie lange der DN in D bleibt, ob er für eine D-Zweigstelle arbeitet.
In der PV-Info Print Ausgabe hat es schon zwei ausführliche Artikel gegeben.Pass noch auf die anderen Lohnnebenkosten auf.
Bei so wenigen Info´s möchte ich kein Allheil-Horoskop erstellen. 🙂❗ Welche Feiertage gelten? Die des Entsende- (Ö), oder/und des Ziellandes (D)?
Eigentlich die österreichischen, aber der DN kann meist an den Ziellandfeiertagen auch nicht arbeiten…
Bei Entsendevertrag rechtzeitig drauf schaun, daß man´s weis wenn man´s braucht. 😉8.8.2006 um 8:35 Uhr #18103Hallo Martin, danke für die Info.
Der DN (Reinigungskraft) soll für ca. 1 Woche in einem deutschem Unternehmen reinigen.
Was würdest du sagen, wäre es vorteilhafter und für uns einfacher, dass der DN vom deutschem Unternehmen eingestellt wird, (der Hauptsitz der Fa. in Österreich ist nur eine Niederlassung) dann brauchen wir keinen nach Deutschland rausschicken, und sparen uns Ärger….. 🙄
Bleibt die Höhe der Sozialversicherung bzw. die Lohnabgaben dann die selbe, als wäre der DN in Österreich beschäftigt. Der DN arbeitet ja für den deutschen Hauptsitz der Fa.
Muss das Formular E101 ausgefüllt werden?
Bitte um Hilfe, ich kenn mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus…
LG Sabine
8.8.2006 um 20:32 Uhr #18104MartinTeilnehmerHallo Sabine!
Kann Dir 3 Möglichkeiten anbieten:
Einfach:
DN weiter in Ö beschäftigt lassen. Die Lohn und Lohnnebenkosten der D Firma weiter verrechnen. (=nicht korrekt, aber leicht)Mittel:
DN wird für die 1 Woche von der D Firma angestellt.
Natürlich ist DN dann auch 1 Woche in D SV versichert.
Ich nehme an EU Bürger. Somit keine Visa etc. Probleme.Schwer:
DN bleibt mit E101 in Ö versichert in Ö, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten in D. Dienstgeberbeitrag glaube ich auch in Ö, müßte nachlesen.
= 2 Lohnverrechungen paralell.Ich möchte Dich nicht zu Unrechtmäßigkeiten anstiften, würde den „mittel-einfachen“ Weg bevorzugen. 8)
Welche Höhe die D SV und Lohnnebenkosten haben, sagt Dir am besten Dein D Steuerberater. Wie hoch der D Mindestlohn nach D-Tarifvertrag ist…?
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