DN-Jubiläum

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  • #15304

    Hallo Forum!

    Eine Dienstnehmerin hat 20-jähriges Dienstjubiläum. Davon 19,5 Jahre Vollzeitbeschäftigung und
    0,5 Jahre Teilzeit seit Februar 2009. Der KV sagt „1 Monatsgehalt“ als Jubelgeld.
    Bekommt sie jetzt nur das Teilzeitgehalt abgerechnet oder werden die 19,5 Vollzeitjahre mitbe-
    rücksichtigt?

    Der KV sagt ausserdem: “ Der Angestellte wird an seinem Ehrentag ohne Schmälerung seines Entgeltes vom Dienst befreit.“
    Die DN ist am 25.07.1989 eingetreten. Ist ihr „Ehrentag“ nun der 25.07.2009 oder der 24.07.?
    Wenns der 25. ist, stirbt sie dann um ihren freien Tag, das ist nämlich ein Samstag?

    Bitte helft mir!

    #21865

    Ist mE eine Sache der Interpretation des KV. Zur Vermeidung einer Diskriminierung aufgrund des Beschäftigungsausmaßes würde ich im Zweifel (wenn der KV keine anderen Anhaltspunkte enthält) auf das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß während des Zeitraums, für den die Zuwendung gebührt (also 20 Jahre) abstellen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Freistellungsanspruch nach dem Willen der KV-Parteien entfallen soll, wenn das Dienstjubiläum zufällig auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Also: Den freien Tag würd ich ihr geben.

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