Hallo Forum!
Eine Dienstnehmerin hat 20-jähriges Dienstjubiläum. Davon 19,5 Jahre Vollzeitbeschäftigung und
0,5 Jahre Teilzeit seit Februar 2009. Der KV sagt „1 Monatsgehalt“ als Jubelgeld.
Bekommt sie jetzt nur das Teilzeitgehalt abgerechnet oder werden die 19,5 Vollzeitjahre mitbe-
rücksichtigt?
Der KV sagt ausserdem: “ Der Angestellte wird an seinem Ehrentag ohne Schmälerung seines Entgeltes vom Dienst befreit.“
Die DN ist am 25.07.1989 eingetreten. Ist ihr „Ehrentag“ nun der 25.07.2009 oder der 24.07.?
Wenns der 25. ist, stirbt sie dann um ihren freien Tag, das ist nämlich ein Samstag?
Bitte helft mir!