Hallo Judith!
Ich konnte zwar nicht nachlesen, ob Sie ein Recht darauf haben, die bereits ausgestellten Dienstzeugnisse zurückzuverlangen, aber ich an Ihrer Stelle würde es auf alle Fälle tun. Denn bei einem Dienstzeugnis handelt es sich um eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde die Zeugnis über die Arbeit des Dientnehmers abgibt.
Ich hätte ein mehr als ungutes Gefühl wenn der ehemalige DN DREI Urkunden besitzen würde!
Da der Dienstnehmer mit den vorher ausgestellten Dienstzeugnissen sowieso nicht einverstanden war, darf ihm dies nichts ausmachen.
Also bestehen Sie darauf!
Noch ein Tipp:
ich bin in den „google“ gegangen und haben den Begriff „Dienstzeugnis“ eingegeben. Da gibt es einige interessante Seiten in die Sie hineinschnuppern sollten (auch AK Oberösterreich…).
LG Elisabeth