Dienstzeugnis

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  • #13291

    Liebe Lohnverrechnergemeinschaft,

    wir haben ein Dienstzeugnis ausgestellt, welches in der Folge durch AK zweimal berichtigt wurde. Nun sollen wir eine „Endausfertigung“ erstellen. Haben wir ein Recht alle Originaldienstzeugnisse, vor Erstellung der Endausfertigung, vom ehemaligen Dienstnehmer einzufordern.

    Vielen Dank
    Judith Schober

    #17301

    Hallo Judith!

    Ich konnte zwar nicht nachlesen, ob Sie ein Recht darauf haben, die bereits ausgestellten Dienstzeugnisse zurückzuverlangen, aber ich an Ihrer Stelle würde es auf alle Fälle tun. Denn bei einem Dienstzeugnis handelt es sich um eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde die Zeugnis über die Arbeit des Dientnehmers abgibt.
    Ich hätte ein mehr als ungutes Gefühl wenn der ehemalige DN DREI Urkunden besitzen würde!

    Da der Dienstnehmer mit den vorher ausgestellten Dienstzeugnissen sowieso nicht einverstanden war, darf ihm dies nichts ausmachen.
    Also bestehen Sie darauf!

    Noch ein Tipp:

    ich bin in den „google“ gegangen und haben den Begriff „Dienstzeugnis“ eingegeben. Da gibt es einige interessante Seiten in die Sie hineinschnuppern sollten (auch AK Oberösterreich…).

    LG Elisabeth

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