Unseren Mitarbeitern werden 1,5% Sachbezug für den Dienstwagen berechnet und dürfen uneingeschränkt den Dienstwagen privat benutzen.
Bei Übernahme des Dienstwagen erhalten die Mitarbeiter eine Tankkarte und können damit den Dienstwagen auch für Ihre privaten Fahrten betanken. Wenn wir uns von den Mitarbeiter trennen, werden diese sofort dienstfrei gestellt. D. h. bis zum Ende des Dienstverhältnisses behalten Sie den Dienstwagen.
Meine Frage dazu: Kann ich für die Freistellungszeit die Tankkarte vom Mitarbeiter zurückverlangen, so dass er in dieser Zeit die Betankung des Wagens privat bezahlen muss?
Schönen Abend
Seymoore