Dienstvertrag – Verwendungsgruppen/Vordienstzeiten

Startseite Foren Laufender Bezug Dienstvertrag – Verwendungsgruppen/Vordienstzeiten

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #15051

    Hallo!

    Ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen.
    Ich habe gerade unsere Dienstverträge im Unternehmen unter die Lupe genommen und kenne mich jetzt nicht wirklich aus, bezüglich den Verwendungsgruppen/Vordienstzeiten.

    Am Dienstvertrag findet sich folgender Absatz:

    Anrechnunung von Vordienstzeiten bei Eintritt (Jahre/Monate)
    Einstufung: Abfertigung alt: Urlaub:

    Einstufung
    Einstufung: Gruppe im: Berufsjahr ab:
    Einstufung: Gruppe im: Berufsjahr ab:

    Anzuwendender Kollektivvertrag: Handwerk, Information und Consulting

    Allerdings wurde dieser Absatz in unseren Dienstverträgen nie ausgefüllt.

    Bezüglich der Verwendungsgruppen:
    1) Müssen wir die Verwendungsgruppe am Dienstvertrag angeben?
    2) Wenn der Mitarbeiter durch Unterschrift zustimmt, ist das dann verbindlich (Kann ich mir nicht ganz vorstellen).

    Bezüglich der Verwendungsgruppenjahre:
    1) Grundsätzlich ist ja der Dienstnehmer verpflichtet, Vordienstzeiten, die er angerechnet haben möchte nachzuweisen – oder?
    Wie lange hat er nach Abschluss des DV Zeit dazu – gibt es eine offizielle Frist oder muss ich eine setzen?
    2)Muss ich ihn darauf aufmerksam machen, dass er durch beibringen von entsprechenden Nachweisen Vordienstzeiten angerechnet bekommt?
    3)Genügt es in unserem Fall als Hinweis für den DN, dass der unausgefüllte Absatz bezüglich der Vordienstzeiten im Dienstvertrag steht?

    Ich hoffe mir kann jemand von Euch helfen. Vielen Dank im Voraus.

    #21355

    Angabe der Verwendungsgruppe wäre mE zur Vermeidung von allfälligen Streitigkeiten ratsam (gemäß § 2 Abs 2 / 8 AVRAG muss die vorgesehene Verwendung zumindest im Dienstzettel angeführt werden). Wird der Arbeitnehmer tatsächlich in einer höheren Verwendungsgruppe beschäftigt, als vereinbart wurde, kann er die Ansprüche aus der höheren Verwendungsgruppe geltend machen (in diesem Fall müsste von einer Vertragsänderung ausgegangen werden).

    Starre (gesetzliche) Frist für die Beibringung von Unterlagen ist mir nicht bekannt; die Fürsorgepflicht erfordert mE, dass der Arbeitnehmer darauf hingewiesen wird, die notwendigen Unterlagen beizubringen.

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.