Dienstvertrag + Dienstort

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  • #15747

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich hoffe, Sie können mir helfen!
    Wenn ein Unternehmen in Österreich mehrere Standorte hat (zB. die Holding ist in Wien und eine Produktion ist in Salzburg) – kann ich dann bei der Neuaufnahme eines Mitarbeiters als Dienstort „Österreich“ hineinnehmen?

    Und wenn ja, was muss ich dann bei dem Passus „Dienstreisen“ berücksichtigen? Bei welcher GKK müsste ich ihn dann anmelden?

    Vielen Dank.

    Sabine S.

    #22886

    Sofern der KollV dazu keine Vorgaben enthält, würde ich als Dienstort jenen Standort wählen, an dem regelmäßig Dienst versehen wird. Danach richtet sich auch die Zuständigkeit der GKK (§ 30 ASVG).

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