Hallo Angie,
wenn es sich um einen gfB – echten Dienstnehmer handelt, kann natürlich der Standard-Vertrag für echte Dienstnehmer verwendet werden. Es gelten ja alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen (wie bei Vollzeit-Mitarbeiter), wie z.B. KV bzw. Einstufung im KV, nur dass dieser gfB sehr wenig Stunden arbeitet und nur teilversichert (UV) ist.
Wenn es sich allerdings um einen gfB – freien Dienstnehmer handelt, dann ist ein freier Dienstvertrag auszustellen.
Ein „Dienstzettel“ würde auch reichen (gilt auch für den echten Dienstnehmer).
Ich hoffe ich konnte helfen,
lg susanne