Dienstvertrag

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahre von Roland.
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  • #14319

    Hallo,

    ich hätte wieder ein Anliegen.

    Ist es zulässig, wenn im Dienstvertrag verankert ist, dass bei Ende des Dienstverhältnisses ein zuviel verbrauchter Urlaub gegengerechnet wird ?

    Übergebe ich damit die Verantwortung an den Dienstnehmer, der dafür zu sorgen hat, dass er nicht mehr Urlaub konsumiert als im zusteht.

    Ich bedanke mich bereits im voraus für die Antwort.

    Eveline

    #19669

    Hallo Eveline!

    Nach meiner Auffassung ist es zulässig, NOCHT NICHT ENTSTANDENE Urlaubsansprüche (d.h. ein ev. Vorgriff ins nächste Urlaubsjahr) gegenrechnen zu können und das im DV zu verankern.
    Nicht zulässig ist es jedoch, einen ÜBERALIQUOT VERBRAUCHTEN URLAUB DES LFD. UJ zurückzufordern, außer es handelt sich um eine verschuldete Entlassung oder einem unbegründeten vorzeitigen Austritt.

    LG

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