Hallo liebes Forumteam!
Die Geschäftsleitung einer WT-Kanzlei legt den DN durch die Zusammenlegung zweier WT-Kanleien neue Dienstverträge vor in denen stehen soll:
Für Seminare und Kurse die während der Arbeitszeit besucht werden soll Urlaub konsumiert werden.
Meiner Ansicht nach nicht möglich da lt. Urlaubsgesetz der Urlaub für die Erholung gedacht ist.
Zusätzlich soll es Rückzahlungsvereinbarungen der Kurskosten bis 5 Jahre geben.
Arbeitszeit /Woche max. 50 Std. alles was mehr ist verfällt. (lt.AZG sind sowieso nur 50 Std/Woche erlaubt) es kann jedoch sein das mal mehr anfällt.
Derzeit sind wir im Genuss der Gleitzeit – es soll umgestellt werden auf fixe Arbeitszeiten.
Können bzw. müssen wir diese neuen Dienstverträge unterschreiben.
Herzlichen Dank!
lg
mika