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stevenson.
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15.3.2007 um 12:52 Uhr #13984
Liebes Forum,
der VfGH hat ja die Definition der lohngestaltenden Vorschrift bzgl. Dienstreisebegriff mit 31.12.07 aufgehoben.
Etwaige Änderungen bedürfen einiger Vorlaufzeit IT-technischer Natur. Mein Frage daher: gibt es Neuigkeiten dazu? Hat der Gesetzgeber vor den Dienstreisebegriff neu zu definieren oder gilt ab 1.1.08 nun ausschliesslich der Dienstreisebegriff lt. Legaldefinition (mit Ausnahme der Bundesbeamten – dort gilt die RGV).Zweite Frage: ein Kollektivvertrag verweist für Angestellte und Arbeiter auf die RGV – ich sehe auch das als lohngestaltende Vorschrift, die somit p. 1.1.08 fallen würde. Sehen Sie das auch so?
16.3.2007 um 22:43 Uhr #18901Hallo stevenson!
Ich habe zwar einmal aus zuverlässiger Quelle gehört, dass zwar fieberhaft an einer Regelung „gebastelt“ wird, aber noch keine Informationen, wie das in Zukunft aussehen wird.
Zur zweiten Frage: Da laut Eduard Müller (Seite 24 SWK Sonderheft Reisekosten in der Praxis, erschienen bei Linde im September 2005) auch die RGV eine lohngestaltende Vorschrift ist, sehe ich das auch so.
Schöne Grüße
19.3.2007 um 10:49 Uhr #18902Lieber Roland,
vielen herzlichen Dank für die Info.
Jetzt habe ich noch eine „Nachschlagsfrage“. Da ich auch mit Bundesbediensteten zu tun habe: würde das heissen, dass die RGV für Bundesbeamte auch ihre Gültigkeit verliert?Danke und liebe Grüße
19.3.2007 um 16:10 Uhr #18903Am besten sind die Frage, die man selbst beantwortet 😆
Ich habe zu meiner Frage folgende Ansicht: die RGV selbst ist also, wie Müller bereits schrieb, ebenfalls eine lohngestaltende Vorschrift. Ein Querverweis der Angestellten auf die RGV ist also, aufgrund es Erkenntnisses des VfGH, nach 31.12.07 nicht mehr zulässig.
Für Bundesbeamte sieht das etwas schwieriger aus: im Gehaltsgesetz gibt es meines Wissens eine eigene Ermächtigung, die die sogenannten Nebengebühren regelt – und die regelt wiederum die RGV. Somit gibt es also in einem Spezialgesetz eine Ermächtigung hier per Verordnungsweg die RGV zu verordnen. Allerdings ist hier von zwei verschiedenen Sachen die Rede: einerseits wird geregelt, was den Bediensteten zusteht (RGV), andererseits wird in §26 EStG behandelt, was steuerfrei zu belassen ist.Sollte sich daher nichts bis 31.12.07 ändern, so gilt zwar der Ersatzanspruch, wird aber, wenn die Dienstreise über die Legaldefinition gem. § 26 EStG hinausgeht (und das tut es in der RGV), zum Regelsatz besteuert.
Is ein bissl kompliziert, aber ich denke, so ist es, oder? *fragend schau*
Liebe Grüße
Stefan19.3.2007 um 21:34 Uhr #18904Hallo Stefan!
Leider habe ich bis dato mit den Bundesbeamten keine Erfahrung.
Klingt aber sehr logisch, was du uns reingestellt hast.
Schönen Abend und LG
18.4.2007 um 11:23 Uhr #18905Im Blätterwald habe ich nun folgendes rauschen gehört und möchte das Euch auch zur Kenntnis bringen:
esgibt nun einen Entwurf des BMF (ich selbst habe ihn leider noch nicht in die Hand bekommen können), indem die Dienstreise wie bisher fortgeführt werden soll (ob das verfassunsgrechtlich in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln). Jedenfalls soll die diesbezügliche Bestimmung repariert werden.
Neuigkeiten gibt´s zum km-Geld: dort hat das BMF vor, max. 90 Tage durchgehend eine steuerfreie Auszahlung zu akzeptieren, was darüber hinaus geht soll steuer- und somit auch sv-pflichtig werden.
Wie gesagt: es ist ein Enwurf und da kann sich noch vieles ändern…LG
Stefan -
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