Liebe Jenny!
In Ihrem Fall würde ich wie folgt vorgehen:
Die Verrichtung des Dienstauftrages erfolgt in Paris.
A Paris le cafe est très cher! Trop cher!
In Paris kann man sich den Kaffee gar nicht leisten, daher Reisegebühren (Taggeld) von Paris, da dort die Dienstverrichtung stattfindet (wie in § 25d Abs. 1 RGV dies wiedergegeben wird).
Der Abendaufenthalt außerhalb von Paris schlägt sich dann in der niedrigeren Nächtigungsgebühr nieder (so auch § 25d Abs. 4 RGV).
Aufzeichnungen, welche die Aufenthalts- bzw. Arbeitszeiten wiedergeben, wie Sie das sehr gut vorschlagen – sind mit Sicherheit hilfreich!
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Tipp hilft und wünsche Ihnen noch viel Erfolg mit der Abrechnung.
W. Kurzböck