Hallo Ingrid!
Wenn ein Dienstnehmer regelmäßig (zB 1x pro Woche oder auch jede zweite Woche) den selben Reiseort besucht, dann sind nach 5 Tagen die Diäten nicht mehr steuerfrei.
Wenn der Dienstnehmer unregelmäßig denselben Reiseort (damit ist nicht nur der Ort selbst, sondern auch die Umgebung gemeint) besucht, dann sind pro Kalenderjahr 15 Dienstreisen steuerfrei abzurechnen.
Wenn ein Dienstnehmer zB 10 Wochen hindurch 1 Tag von St. Pölten nach Linz fährt, ist ab der 6. Dienstreise steuerpflicht.
Dann fährt der DN sechs Monate lang nicht zu diesem Reiseort, kann wieder 5x steuerfreies Taggeld nach der Legaldefinition abgerechnet werden – also: sechs Monate NACH dem letzten Besuch bei diesem regelmäßigen Reiseort!
Bei den 54 Tagen handelt es sich um die Legaldefinition nach dem 2. Tatbestand (der Dienstnehmer ist so weit weg von seinem Wohnsitz, dass ihm die Heimreise nicht zugemutet werden kann), dann sind max. sechs Monate steuerfrei abzurechnen (wieder vom selben Reiseziel ausgegangen).
Folgendes habe ich nicht verstanden: Dienstreise nach Legaldefinition Taggeld EUR 28.80
Das Taggeld für 12/12 beträgt EUR 26,40.
Ich hoffe, ich konnte ein bißchen unter die Arme greifen.
Alles Gute für deinen PV-Kurs!
LG Elisabeth