Dienstreise nach KV-Zugehörigkeit

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  • #14295

    Wer kann mir sagen, wie es bei Unternehmen ist, die eigentlich dem KV für allgemeines Gewerbe (Angestellte) angehören, der Dienstgeber aber mit Hauptsitz in Deutschland ist und in Österreich nur eine Betriebsstätte hat. Der Dienstgeber ist kein Kammermitglied. Darf man die Reisekosten nach dem KV abrechnen oder gilt dann die Legaldefinition.
    Bitte um Infos
    Brigitte

    #19601

    wenn der betrieb nicht der kammer angehört,gilt der KV nicht,da nicht mitunterzeichnet.
    z.b. Installatuere in Wien haben KV nicht unterzeichnet.

    Damit sollte nur die Legaldefinition gelten.

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