Folgendes Problem:
Ich habe einen Malerbetrieb abzurechnen, bei dem schon immer an die
Dienstnehmer für Baustellen, welche mehr als 30 km von der Arbeitsstätte entfernt sind pro Tag € 7,– bzw. € 21,– wenn auch die
Nächtigung auswärts erfolgt, bezahlt wurden – obwohl der KV etwas
anderes sagt. (Wurde irgendwann betriebsintern vereinbart.)
Der KV sagt: Reisekostenentschädigung ist nur dann fällig, wenn es keine
tägliche Rückkehr gibt. Und die Höhe differiert auch.
Diese Beträge wurden immer abgabenfrei behandelt, war wahrscheinlich
bis jetzt auch nicht richtig – oder?
Aber wie ist das ab 1.1.2008 abzurechnen? Kann mir wer weiterhelfen?