Hallo an alle!
Ich vermute, dass diese Frage bereits gestellt wurde – auf die Schnelle konnte ich allerdings nicht finden, was ich brauche:
Ich habe eine Firma, die ich laut KV Handel/Ang. abrechnen muss. Den Teil für die Reisekosten im KV verstehe ich ja. Allerdings wurde vor zig Jahren eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die höhere Diäten für Dienstreisen vorsieht (nach 5 Stunden Dienstreise statt 6,21 € nun 10 €).
Wenn ich nun Diäten bezahle, muss ich dann die Differenz von 3,79€ nach der Legaldefinition betrachten (5/15 Tage Regelung) und kann die 6,21€ generell das ganze Jahr über, egal wie oft der Dienstnehmer an einen Zielort fährt, nicht steuerbar auszahlen?
Muss ich für die 15 Tage Regel aber nur die bezahlten Diäten in die Berechnung hinein nehmen, die ich aufgrund der BV bezahlt habe, oder?
Lt. KV muss bei Dienstreise mit Nächtigung 26,40€ bezahlt werden – diese Dienstreise muss ich in die 15 Tage Berechnung nicht miteinrechnen, oder? Immerhin bezahle ich die 26,40€ weil sie im KV verankert sind?!?
Ich glaub, ich werde die Reisekostenabrechnungen, egal welcher KV, nie verstehen. 🙁
Herzlichen Dank bereits im Voraus für eure Mühen.
Liebe Grüße
Martina