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  • #14963

    Liebes Forum,

    ich habe einen DN (Angestellter) der in der „Zentrale“ gemeldet ist und von dort in eine neue Filiale entsendet wird.
    Er arbeitet dort von Montag bis Freitag.
    Dafür verrechnet er Diäten.
    Sind diese nun steuerpflichtig? (er hat ja dort einen Arbeitsplatz).

    Weiters wird ein anderer Angestellter regelmäßig in verschiedenen Filialen tageweise eingesetzt und bekommt dafür Diäten.
    Können diese problemlos steuerfrei gerechnet werden?

    Vielen Dank für Eure Bemühungen!

    #21117

    §26-Dienstreise

    „unregelmässig wiederkehrend“ tätig = 15 Tage steuerfrei,am selben Ort
    „durchgehend tätig“ = 5 Tage steuerfrei,am selben Ort.

    Ergibt für deinen 1. Fall ,das er max. 15 Tgae steuerfrei hat ,pro Kalenderjahr am selben Ort.

    Für den 2. Fall,darf dein DN max 5 Tage im Jahr pro Filiale steuerfrei beziehen.

    #21118

    sorry,nachtrag, 5Tage für den ersten Fall !!!

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