Dienstreise – Kleinflugzeug

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  • #15398

    Ein Dienstnehmer muss eine Dienstreise durchführen. Aufgrund Zeitersparnis (mit dem Auto ca. 5 Stunden mit dem Kleinflugzeug ca. 1 Stunde) möchte er mit seinem eigenen Kleinflugzeug fliegen, was möglich ist, da die Flughäfen so gelegen sind dass dies kein Problem darstellt.

    Die Firma hat dies unter der Begründung abgelehnt, dass er dann nicht versichert wäre. Meines Erachtens ist dies nicht der Fall, da es tatsächlich um eine Dienstreise handelt.

    #22081

    Der Dienstnehmer hat die Reisebedingungen der Firma zu akzeptieren.
    Sprich,er fährt halt mit dem Auto!

    #22082

    DN wird das Transportmittel sicherlich akzeptieren, da er ja auch die ANreisezeit bezahlt bekommt. Meine Frage war dahingehend, ob es korrekt ist, dass er wenn es genehmigt werde würde dass er mit dem Privatflugzeug die Reise durchführt, er nicht versichert wäre. Meiner Meinung nach wäre er, wenn die Firma das Transportmittel genehmigt, er versichert.

    #22079

    Eigentlich regelt dies das Arbeitnehmerschutzgesetz.
    Denn Jeder Weg zur od. von der Arbeit ist gesetzlich versichert.

    #22080

    Danke bin deiner Meinung.

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