Ein Dienstgeber möchte den Handelsarbeitern ein Taggeld in Höhe von 26,40 (der KV sieht 14,40 vor) pro Tag bezahlen. Laut KV-Handel ist dies nur dann steuer- und sv-frei möglich, wenn es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt. Ohne Betriebsvereinbarung kann ein höheres Taggeld nur im Rahmen der Legaldefinition ausbezahlt werden. In diesem Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat. Kann trotzdem eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden, die ein Taggeld in Höhe von 26,40 vorsieht? Was ist noch zu berücksichtigen, damit den Dienstnehmern ein Taggeld von 26,40 lst-frei und sv-frei ausbezahlt werden kann?