Dienstreise Arbeiter Metallindustrie

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  • #13493

    Liebe Forumteilnehmer,

    Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen, ich glaub, ich stehe auf der Leitung.

    Ein Arbeiter ist von 07.30 bis 13.00 Uhr auf Dienstreise. Hat er dafür lt. Kollektivvertrag für die Metallindustrie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

    Danke im voraus.

    Veronika

    #17780

    Hallo Veronika,

    im KV steht, …. bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 5 Std. gebührt eine Aufwandsentsch. in der Höhe von mind. 12,55.

    Also würde dein DN schon eine Aufwandsentschädigung bekommen.

    Grüße,
    Lydia

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